Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz

Es liegt in deiner Verantwortung folgende zwei Dokumente in der Staffcloud App hochgeladen zu haben.

Solltest du diese nicht haben, drohen bei einer Hygienekontrolle hohe Bußgelder, die du zu tragen hast.

1.) Rote Karte (Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz)

2.) Hygienebelehrung der FARO Gruppe

Diese darf nicht älter als zwei Jahre sein. Alle Informationen dazu findest du hier: Rote Karte & Hygienebelehrung

1. Rote Karte vom Gesundheitsamt

Du hast noch keine "Rote Karte"?

Vor Aufnahme der Tätigkeit musst du eine Erstbelehrung absolvieren. Du erhältst dann die so genannte "Rote Karte" (Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz)

Vergiss nicht: Wenn du deine Rote Karte erfolgreich absolviert hast, musst diese dann noch in der Staffcloud App hochladen. Deine Rote Karte ist lebenslang gültig, sofern die Tätigkeit innerhalb von drei Monaten nach der Belehrung aufgenommen wird. Der Betrieb in dem du arbeitest muss spätestens alle 2 Jahre eine Hygienebelehrung durchführen - unabhänging von deiner Roten Karte.

Du hast bereits eine "Rote Karte"?

2. Hygienebelehrung von der FARO Gruppe

Wir als Arbeitgeber sind verpflichtet die Mitarbeiter alle zwei Jahre neu zu belehren. Diese Folgebelehrungen müssen betriebsintern durchgeführt werden. Wir stellen diese Hygienebelehrung digital zur Verfügung und ihr erhaltet diese nach der Belehrung als PDF-Datei digital per E-Mail geschickt. Diese PDF-Datei ist dann bitte durch euch in der Staffcloud App hochzuladen.